Viele Selbstständige haben die Möglichkeit sich zwischen dem gesetzlichen Rentensystem oder der privaten Rentenvorsorge zu entscheiden. Allerdings gibt es einige Berufssparten, welche kein Wahlrecht genießen. Beispielhaft seien hier Handwerker ohne 18 Beitragsjahre, Lehrer und Dozenten, Künstler, Scheinselbstständige oder arbeitnehmerähnliche Selbstständige genannt. Hier sollte eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden. Auch besteht unter Umständen die Möglichkeit sich als Existenzgründer die ersten 3 Jahre von der Rentenversicherungszahlung auf Antrag befreien zu lassen. Wer dauerhaft einen Arbeitnehmer mit einem Entgelt von über 400 Euro pro Monat beschäftigt, kann auch hier als Unternehmer teilweise eine Rentenversicherungspflicht vermeiden.
An dieser Stelle sei erwähnt, wer sich für eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entscheidet, kann oftmals nicht ohne weiteres als Selbstständiger dahin zurückkehren.
In der gesetzlichen Rentenversicherung bemessen sich die Beiträge in der Regel am Einkommen des Unternehmers, worauf Rentenversicherungsbeiträge von 18,7 % erhoben werden. Die Bemessungsgrenze liegt im Jahr 2016 bei 64.800 Euro jährlich für die ostdeutschen Bundesländer, im westdeutschen Raum bei 74.400 Euro jährlich.
Es können aber auch bei freiwillig Rentenversicherten unter Umständen Mindestbeiträge oder Regelsätze vereinbart werden. Hierbei beträgt der halbe Regelsatz in den neuen Bundesländern, welcher in der Anfangsphase vereinbart werden kann, ca. 235 € pro Monat. Für den vollen Regelbeitrag sind im Monat ca. 470 € fällig. Ein Mindestbeitrag von ca. 84 € pro Monat ist bei geringem Verdienst teilweise möglich, wobei jedoch die Rentenansprüche damit nur geringfügig ausgebaut werden können.
Wer sich ganz oder auch nur als Ergänzung für die private Altersvorsorge entscheidet, dem stehen am Markt zahlreiche Möglichkeiten der Ausgestaltung zur Verfügung. Klassische Lebensversicherung, fondgebundene Rentenversicherungen, Rürup, etc. sind nur einige Beispiele die eigene Altersvorsorge zu gestalten. Die Beiträge zu privaten Rentenvorsorgeverträgen bestimmen Sie in der Regel selbst, was einen erheblichen Gestaltungsspielraum mit steigendem Einkommen ermöglicht.
Ob man sich für das eine oder andere System bzw. eine Kombination aus Beiden entscheidet, sollte immer erst nach gründlicher Einzelfallprüfung entschieden werden. Hierbei sollten Sie auch Rücksprache mit Ihrem Rentenversicherungsträger halten, wobei auch die bisher erreichten Rentenansprüche einbezogen werden sollten. Gleichzeitig sollten Sie sich über Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge informieren, um ein für Ihre Bedürfnisse optimales Konzept zu entwickeln.
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