Den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit können Arbeitslose mit Bezug von Arbeitslosengeld 1 beantragen, wenn sie eine Selbstständigkeit im Haupterwerb aufnehmen möchten. Das Förderprogramm dient in erster Linie der sozialen Absicherung (Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge) des Gründers und kann über eine Dauer von bis zu 15 Monaten in Anspruch genommen werden. Rahmenbedingung ist hierbei ein Restanspruch auf ALG 1 von 150 Kalendertagen, zum Zeitpunkt der Gründung im Haupterwerb. Die Gewährung des Gründungszuschusses erfolgt in 2 Phasen, welche sich wie folgt zusammensetzten:
1. Phase Die erste Förderphase erstreckt sich über einen Zeitraum von 6 Monaten, ab Beginn der Unternehmensgründung bzw. nach Ende möglicher Sperrzeiten. Während dieser Zeit wird monatlich das individuelle Arbeitslosengeld 1 zzgl. einer Pauschale von 300 € gewährt, was in Summe der Deckung der privaten Kosten sowie der sozialen Absicherung dient.
2. Phase Nach Ablauf der ersten Phase kann sich eine zweite Förderphase anschließen, deren Dauer 9 Monate beträgt. In dieser Phase wird nur noch die monatliche Pauschale von 300 € gewährt, um die Mehrbelastung der sozialen Absicherung zu decken. Damit die Leistung der zweiten Förderphase in Anspruch genommen werden kann, muss ein Nachweis über die Geschäftstätigkeit des Unternehmers bzw. über die hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten bei der Agentur für Arbeit erfolgen. In Summe ergibt sich somit ein gesamter Förderzeitraum von maximal 15 Monaten.
Kurzüberblick |
| Gründungszuschuss ab 2012 | |
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Art der Förederung | Zuschuss |
Beantragung | vor Gründung |
Förderbetrag | individuelles ALG 1 zzgl. 300 € pauschal |
Laufzeit | Max. 15 Monate |
Ablauf | 1. bis 6. Monat ALG 1 zzgl. 300 € pro Monat 7. bis 15. Monat 300 € pro Monat | |
Rechtsanspruch | Nein | |
Das Antragsformular auf Gründungszuschuss muss immer vor dem Tag der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit liegen. Hierzu ist ein Termin bei Ihrem Sachbearbeiter meist zwingend erforderlich. Erfahrungsgemäß wird teilweise die Aushändigung verweigert, da eine Vermittlung problemlos möglich sei. Bitte lassen Sie sich hierbei nicht verunsichern und bestehen Sie auf die Aushändigung der Unterlagen, darauf haben Sie ein Anrecht. Trotz anfänglicher negativer Aussagen sind uns anschließende Bewilligungen bekannt.
Bei der Antragstellung des Gründungszuschuss sind in der regel folgende Unterlagen mit einzureichen:
Es können auch zusätzliche Punkt definiert werden, wobei die Agenturen für Arbeit hier regional unterschiedliche Vorgehen aufweisen. So sind uns die Aushändigung von Arbeitspapieren (Fragen im Zusammenhang mit der Gründung) sowie die Teilnahme an einer psychologischen Tauglichkeitsmaßnahme bekannt. Auch hierbei sollten Sie sich nicht verunsichern lassen, denn wer ernsthaft eine Existenzgründung anvisiert, wird diese Hürden meist ohne Probleme meistern können. Sollten Sie Hilfe benötigen, vereinbaren Sie einfach ein
persönliches Gespräch an einem unserer Standorte.
Neben den genannten Fördermittelprogrammen kann es je nach Sachverhalt andere Optionen geben. Es ist daher nicht nur wichtig einen Überblick zu bekommen, sondern das für Sie passendste Angebot auszuwählen. Nutzen sie den
Fördermittelcheck, um Ihre Voraussetzungen für die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel zu prüfen oder teilen Sie uns Ihr Anliegen in einem
kostenlosen Erstgespräch mit.
Eine Übersicht über für Sie geeignete Fördermittel können Sie individuell in einem persönlichen Termin oder auch in unseren Existenzgründerseminaren erfahren. Weiterführende Informationen zur Thematik Fördermittel und Selbständigkeit erhalten Sie in einem unserer Existenzgründerseminare am Standort
Chemnitz und
Leipzig.