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Das Konzept des Charity Hikes besteht darin möglichst viele Runden innerhalb von fünf Stunden zurückzulegen. Pro zurückgelegte Runde erhält der Teilnehmer von seinen Sponsoren Geld, innerhalb einer Runde sind dabei etwa 200 Höhenmeter Aufstieg und Abfahrt zu bewältigen. Das gesammelte Geld wird nach dem Rennen einem guten Zweck gespendet.
Der Charity Hike fand 2011 bereits zum siebenten Mal statt. In diesem Jahr wird unter anderem das Hofgut Himmelreich unterstützt, welches als eingliedernder Gastronomiebetrieb geführt. In allen Abteilungen sind 50% der MitarbeiterInnen Menschen mit einer geistigen Behinderung wie dem Down-Syndrom. Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag zur Gleichstellung und dem Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung geleistet.
Das Gründer-Unternehmer-Zentrum freut sich, KerstinErdmann und den Charity Hike bei dieser guten Tat unterstützen zu können.
Nach Meinung des OLG Hamm (Az.: 4 U 32/10) sei die Werbung irreführend, da durch die Kosten für Verpackung sowie die 50 Euro-Grenze die Werbeaussage nicht übereinstimmt. Demzufolge wurde das Geschäftsgebaren des Versandhändlers als Verstoß gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerb (UWG) angesehen, wodurch der Kläger Recht behielt. Trotz der Tatsache, dass Versand- und Verpackungskosten zwei unterschiedliche Sachverhalte darstellen, ist bei einer Lieferung frei Haus grundsätzlich von keinerlei Kosten auszugehen.
Bisher übernah die Clearingstelle die Zuordnung bei mitarbeitenden Abkömmlingen und geschäftsführenden Gesellschaftern. Seit dem 01.06.2010 übernimmt die Clearingstelle nun auch die Prüfung der Sozialversicherungspflicht bei mitarbeitenden Ehe- bzw. Lebenspartnern, so dass die daraus resultierende Feststellung für Krankenkassen und die Agentur für Arbeit bindend sind.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund.
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